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AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bilden einen unteilbaren Bestandteil aller unserer Angebote sowie sämtlicher mit uns abgeschlossener Kaufverträge. Alle vom Käufer gemachten Vorschriften und Bemerkungen, die sich nicht mit diesen Bedingungen decken, sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden, und gelten nur für jenes Geschäft, für das sie vereinbart wurden.

2. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht von uns schriftlich anderes erklärt ist.

3. Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, für die jeweils angegebene Mengeneinheit ohne Gebinde, einschließlich Zollgebühren, Mineralölsteuer und sonstiger öffentlicher Abgaben auf Grundlage des am Tag des Abschlusses geltenden Raffinerieabgabepreises sowie der Zoll-, Steuer-, Abgaben- und Frachtsätze und Devisenkurse, jedoch ausschließlich Umsatzsteuer. Ändern sich diese Sätze bis zum Liefertag und wirken sich kostenwirksam aus, ändern sich die Preise entsprechend.

4. Für die Berechnung ist das in der Lieferraffinerie bzw. auf dem Lieferlager festgestellte Gewicht maßgebend. Bei Lieferung mit geeichten Messvorrichtungen werden die damit festgestellten Mengen berechnet.

5. Soweit wir die Lieferung nicht mittels eigener Straßenfahrzeuge durchführen, gilt unsere Lieferpflicht mit der Übergabe der Ware an den Abholer, Spediteur oder Frachtführer als erfüllt; sämtliche Risiken gehen damit auf den Käufer über. Die Abnahme hat, falls nicht anders vereinbart, in ungeteilter Menge zu erfolgen. Teillieferungen behalten wir uns vor; diese gelten hinsichtlich der Bezahlung als besondere Geschäfte. Wir haften nicht für die Einhaltung bestimmter Liefertermine und -fristen. Insbesondere stehen unsere Lieferzusagen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung.

6. Beanstandungen der Ware haben unverzüglich nach Eintreffen zu erfolgen. Bei begründeter und rechtzeitiger Bemängelung sind wir verpflichtet, die Ware zurückzunehmen und Ersatz zu liefern.

7. Die Zahlung hat grundsätzlich sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Ist ein Zahlungsziel vereinbart, beginnt dieses mit dem Liefertag. Die Hereinnahme von Wechseln können wir ablehnen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen bis zur doppelten Höhe der jeweils geltenden Bankrate der Österreichischen Nationalbank ab Fälligkeit zu berechnen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Der Käufer ist nicht zur Aufrechnung oder Zurückhaltung des Kaufpreises befugt.

8. Nimmt der Käufer die Ware am vereinbarten Ort nicht oder nicht zur Gänze ab, sind wir berechtigt, entweder auf der nachträglichen Abnahme zu beharren oder anderweitig über die Ware zu verfügen sowie vom Vertrag zurückzutreten. Uns steht der Ersatz des daraus entstandenen Schadens zu; allfällige zusätzliche Transport-, Einlagerungs- und Wagenstandgelder gehen zu Lasten des Käufers. Für Nachteile aus nachträglich verlangten Änderungen oder aus falschen Versandangaben haftet der Käufer.

9. Alle Fälle höherer Gewalt sowie Ereignisse außerhalb unseres Machtbereichs, welche die Lieferung verhindern, verzögern oder nachteilig beeinflussen, berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer solcher Zustände hinauszuschieben oder ganz bzw. teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In beiden Fällen sind wir nicht schadenersatzpflichtig.

10. Gerichtsstand ist Spittal an der Drau, und zwar auch im Wechsel- und Scheckprozess.