1. Diese allgemeinen Verkaufs und Lieferbedingungen bilden einen unteilbaren Bestandteil aller unserer
Angebote sowie sämtlicher mit uns abgeschlossenen Kaufverträge. Allevom Käufer gemachten
Vorschrifen und Bemerkungen, welche sich mit diesen Allgemeinen Verkaufs und Lieferbedingungen
decken, sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden, und gelten
nur für jenes Geschäft, für das sie vereinbart worden sind.
2. Unsere Angebote sind freibleibend, soferne nicht von uns schriftlich anderes erklärt ist.
3.Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart ist, für die von uns jeweils angegeben
Mengeneinheit ohne Gebinde, einschließlich Zollgebühren,Mineralölsteuer und sonstiger
öffentlicher Abgaben auf Grund der am Tage des Abschlusses geltenden Raffinerieabgabepreises,
Zoll-, Steuer-,Abgaben- und Frachtsätze sowie Devisenkurse, jedoch ausschließlich Umsatzsteuer.
Soweit sich die Sätze zum Liefertag ändern und solche Änderungen in bezug auf die betreffende
Lieferung bei uns kostenwirksam sind, ändern sich auch die zur Berechnung gelagenden Preise
entsprechend.
4.Für die Berechnung ist das in der Lieferraffinerie bzw. auf dem Lieferlager festgestellte Gewicht
maßgebend. Bei Lieferung in Vebindung mit geeichten Meßvorrichtungen werden die mittels dieser
festgestellten Mengen berechnet.
5. Soweit wir die Lieferung nicht mittels eigenem Straßenfahrzeug durchführen, gilt unsere Lieferpflicht
mit der Übergabe der Ware an den Abholer, Spediteur od. Frachtführer als erfüllt, und sämtliche
Risiken gehen hiermit auf den Käufer über. Die Abnahme der Ware hat, falls nicht anders vereinbart ist,
in ungeteilter Menge zu erfolgen. Wir behalten uns Teillieferungen vor, die hinsichtlich der Bezahlung
als besondere Geschäfte gelten. Wir haften nicht für die Einhaltung bestimmter Liefertermine und
Lieferfristen. Insbesondere stehen unsere Lieferzusagen auch unter dem Vorbehalt wichtiger und
rechtzeitiger Selbstbelieferung.
6. Beanstandungen der Ware haben unverzüglich nach eintreffen zu erfolgen. Bei begründeter und
rechtzeitiger Bemängelung der Ware sind wir verhalten,sie zurückzunehmen und Ersatz zu liefern.
7.Die Zahlung hat grundsätzlich sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Ist
abweichend hiervon ein Zahlungsziel vereinbart, so beginnt dieses mit dem Liefertag. Wir behalten
uns vor die Hereinnahme von Wechseln abzulehnen. Zahlungen an Personen, die von uns
ausdrücklich zum Inkasso ermächtigt wurden, bzw. sich nicht durch eine firmenmäßig gefertigte
Inkassovollmacht ausgewiesen haben, werden von uns nur anerkannt, wenn sie uns und soweit
sie uns tatsächlich zugekommen sind. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zu Berechung
von Verzugszinsen bis zur doppelten Höhe der jeweils geltenden Bankrate der Österreichischen
Nationalbank ab Fälligkeit berechtigt.
Die Ware bleibt bis zur völligen Begleichung sämtlicher Forderungen, bei Hereinnahme von
Wechseln oder Schecks bis zur Einlösung, unsere Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt dient zur
Sicherung aller bereits entstandenden und künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäfts-
verbindung mit dem Käufer. Soweit unsere Ware mit solcher aus anderen Lieferanten vermischt
wurde, steht uns das Recht auf Ersatzaussonderung zu. Bei Pfändung ist der Käufer verhalten,
unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen.
Der Käufer ist nicht zur Aufrechnung oder Zurückhaltung des Kaufpreises befugt.
8. Falls der Käufer die Ware am vertraglich vereinbarten Ort nicht oder nicht zur Gänze übernimmt,
sind wir berechtigt, entweder auf der nachträglichen Abnahme zu beharren oder über die Ware
bzw. den nicht übernommen Rest anderweitig zu verfügen. Es steht uns in diesem Falle auch zu,
von bestehenden Kaufverträgen unverzüglich zurückzutreten. Wir haben dem Käufer gegenüber
Anspruch auf volle Vergütung des Schadens, welchen wir dadurch erlitten haben, daß die Ware nicht
oder nicht zur Gänze oder verspätet übernommen wurde. So gehen allfällige Tranportkosten bzw.
zusätzliche Tranportkosten für die Hin-, Rück- oder Weitertransport und etwaige Einlagerungs- und
Wagenstandsgelder unbeschadet unserer weitergehenden Ersatzansprüche zu Lasten des Käufers.
Wir haften nicht für die Nachteile, welche dem Käufer dadurch erwachsen, daß von diesem nachträglich
verlangte Änderungen oder Spezifikationen oder Versanddispositionen nicht realiesiert wurden.
Nachteile, die sich daraus ergeben, daß der Käufer eine falsche oder ungenaue Versandanschrift
gegeben hat, gehen stets zu dessen Lasten. Anspruch auf Schadenersatz steht uns dem Käufer
gegenüber auch dann zu, wenn dieser irgendeine andere Vetragsbedingung nicht eingehalten hat.
Für den Käufer dadurch entstehende Schäden haften wir in keiner Weise.
9.Alle Fälle höherer Gewalt, wie überhaupt alle Ereignisse, oder Hindernisse, die außerhalt unseres
Machtbereiches liegen und die Lieferung verhindern, verzögern oder sonstwie nachteilig beeinflussen,
verschaffen uns das Recht, die Lieferung für die Dauer solcher Zustände hinaususchieben oder
vom Kaufvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In beiden Fällen sind wir nicht
Schadenersatzpflichtig. Unter höherer Gewalt sind alle unvorhergesehenen Ereignisse oder Umstände
zu verstehen, welche uns an der Durchführung der Lieferung gemäß den Vertragsbedingungen
hindern, wie Ausfall von in Aussicht genommenen Bezugsquellen, Störungen und Hemmnisse im
Verkehr, Maßnahmen und Verhaltensweisen ausländischer und inländischer Behörden usw.
10. Gerichtsstand Spittal a.d. Drau und zwar auch im Wechsel und Scheckprozeß.